Einleitung

Dieses Regelbuch enthält die Grundlagen und Vorschriften für die Teilnahme an der Pitchnight, bei der über die Grundlagen des Pitchens informiert und diese geübt werden sollen und ein Preisgeld vergeben wird.

Die Pitchnight ist eine Veranstaltung von eLegal e.V., Keplerstraße 6, 37085 Göttingen, (im Folgenden auch „eLegal“) und YPOG Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB Schnittker + Partner, Kurfürstendamm 12, 10719 Berlin, (im Folgenden auch „YPOG“), gemeinsam die „Veranstalter“.

Die Veranstaltung wird im Zeitraum vom 18. April 2023 bis 1. Juni 2023 stattfinden. Im ersten Schritt müssen alle interessierten Teilnehmer*innen ihre Pitch-Ideen digital einreichen. Unter allen Einreichungen werden die Finalist*innen vorausgewählt und zu einer Präsenzveranstaltung am 1. Juni 2023 eingeladen. An diesem Tag wählt eine Jury, unter Berücksichtigung eines Publikumsvotums, unter allen Finalist*innen die Preisträger*innen aus.

Der Ablauf der Pitchnight kann der Website www.elegal.technology/pitchnight  (im Folgenden „Website“) entnommen werden.

Die Teilnahme an der Pitchnight unterliegt diesen Teilnahmebedingungen.

 

1. Teilnahmevoraussetzungen

1.1. Ein*e Teilnehmer*in muss für die Teilnahme an der Pitchnight mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Teilnehmer dürfen nur mit Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen an dem Turnier teilnehmen.

1.2. Mitglieder von Organen oder anderen Gremien oder Mitarbeiter der Veranstalter oder nach §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.3. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Pitchnight ist erforderlich. Die Anmeldefristen sind der Website zu entnehmen.

1.4. Die Veranstalter behalten sich vor, alle Personen von der weiteren Teilnahme und/oder der Preisvergabe auszuschließen, welche die geforderten Informationen und Unterlagen nicht fristgerecht, unvollständig oder fehlerhaft eingereicht haben.

 

2. Votum

2.1. Die Gewinner*innen werden durch eine Jury ermittelt.

2.2. Jeder Teilnehmer*in erhält eine festgelegte Zeit für die Präsentation seines Projekts und anschließend eine Fragerunde mit der Jury. Die genauen Zeiten werden auf der Website bekannt gegeben.

2.3. Die Jury bewertet die Pitches vorrangig anhand folgender Kriterien:

  • Überzeugungskraft und Qualität der Präsentation

  • Innovationsgrad der Idee

  • Umsetzbarkeit der Idee

  • Teamqualität

2.4. Die Gewichtung der Kriterien steht im Ermessen der Jury.

2.5. Die Jury bewertet die Pitches am Ende der Veranstaltung und stellt ihr Ergebnis vor.

2.6. Die Gäste der Pitchnight haben die Möglichkeit, ebenfalls ihre Stimme für die verschiedenen Präsentationen abzugeben. Die technische Umsetzung des Publikumsvotums wird bei der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Jury wird das Stimmungsbild der Gäste mit in ihre Entscheidung einfließen lassen. Die finale Entscheidung unterliegt der Jury allein.

2.7. Die Entscheidung der Jury über die Vergabe des Preisgelds ist endgültig und nicht anfechtbar.

2.8. Die Gewinner werden am Ende der Veranstaltung bekannt gegeben.

 

3. Preisgeld

3.1. Die Höhe des Preisgeldes wird vom Veranstalter festgelegt und vorab kommuniziert.

3.2. Das Preisgeld wird von YPOG gestellt und nach der Pitchnight an den/die Gewinner*in überwiesen.

3.3. Die Gewinner*in sind nicht verpflichtet, das Preisgeld zweckgebunden für die Realisierung des präsentierten Projekts einzusetzen.

3.4. Das Preisgeld unterliegt den steuerlichen Regelungen in Deutschland. Die Gewinner sind für die Erfüllung der sie ggf. treffenden steuerrechtlichen Pflichten allein verantwortlich.

3.5. Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Sämtliche mit dem Preis einhergehende Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.

3.6. Die Teilnehmer*innen sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen eingereichten Informationen und Unterlagen verantwortlich.

4. Haftung

4.1. Die Veranstalter und die Teilnehmer*innen (gemeinsam die „Parteien“ und einzeln „Partei“ genannt) haften (i) im Fall von Schäden des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch eine Pflichtverletzung der Parteien oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind; (ii) wenn die Parteien oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben; (iii) aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung; (iv) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung der Veranstalter entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“); (v) nach dem Produkthaftungsgesetz; (vi) aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.

4.2. Die Parteien haften in den Fällen der Ziff. 4.1 der Höhe nach unbegrenzt. Das gilt nicht im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht, bei welcher der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

4.3. In anderen als den in Ziff. 4.1 und 4.2 genannten Fällen ist die Haftung der Parteien unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

4.4. Die Haftungsregelungen in Ziff. 4.1 bis 4.3 gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

 

5. Datenschutz

5.1. Die jeweiligen Datenschutzerklärungen der Veranstalter sind den Websites der Veranstalter zu entnehmen.

5.2. Die Teilnehmer*innen erkennen an, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt und dass möglicherweise am Abend der Präsenzveranstaltung Fotos und Videos erstellt werden, die auf den Social-Media Kanälen der Veranstalter und Dritten geteilt werden.

5.3. Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sonstiger, nicht von den unter 5.1 erfassten Erklärungen erfassten Umstände, werden bei Erhebung der entsprechenden Daten mitgeteilt.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder umzuplanen und die Veranstaltungsstruktur zu ändern, sofern nach billigem Ermessen solche Änderungen erforderlich sind und keine berechtigten Interessen der Teilnehmer entgegenstehen, insbesondere um eine faire und respektvolle Umgebung für alle Teilnehmer bereitzustellen.

6.2. Die Veranstalter behalten sich weiter das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

6.3. Die Veranstalter behalten sich vor, die Anzahl der zur Präsenzveranstaltung zugelassenen Personen zu begrenzen.

6.4. Die aus diesen Teilnahmebedingungen entstehenden Rechte und/oder Pflichten können vom Spieler nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters an Dritte übertragen oder abgetreten werden.

6.5. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.

6.6 Falls Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht durchsetzbar oder ungültig sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.