Interview

SPD

Im Namen der SPD antwortet uns das Büro von Dr. Karl-Heinz Brunner, MdB und rechtspolitischer Sprecherin der Partei, in einem einheitlichen Statement.

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Teil I: Legal Tech-Gesetz

1) Ihre Fraktion hat am 10.06.2021 im Deutschen Bundestag dem sogenannten "Legal Tech-Gesetz" zugestimmt. Was war für Sie der entscheidende Grund, dem Gesetz trotz aller verbleibenden Streitigkeiten zuzustimmen?

2) Erfolgshonorare für Anwälte werden im gerichtlichen Bereich erstmals bei der Geltendmachung von Geldforderungen bis zu € 2000,- erlaubt. Warum einerseits die Lockerung, andererseits aber die Begrenzung? Warum gerade eine Begrenzung auf € 2000?

Der Bedarf für eine Anpassung des Rechtsrahmens auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen war längst überfällig. Es ist absolut notwendig, dass der Gesetzgeber auf die Rechtsunsicherheit, die auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt besteht, reagiert und entsprechende Widersprüche zwischen dem Inkassorecht und dem Anwaltsrecht beseitigt. Die Angebote von Inkassodienstleistern werden in zunehmendem Maße von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgefragt. Das Ziel des Gesetzes ist, die Chancengleichheit zwischen Legal Tech-Anbietern und der Rechtsanwaltschaft zu erhöhen. Besonders im Fokus stehen dabei die die Prozessfinanzierung und das Erfolgshonorar, die - zurecht - sensible Themen sind, für die wir aber nun einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben.

Erfolgshonorare dürfen nun u.a. bei Forderungen bis 2000€, aber nicht bei höchstpersönlichen Forderungen vereinbart werden.


3) Die Prozessfinanzierung (also die Übernahme von Verfahrenskosten durch den Anwalt im Falle einer Niederlage) bleibt verboten, für Inkassodienstleister aber weiter erlaubt. Hier ist die Anwaltschaft also weiterhin gegenüber auf Inkassolizenz operierenden Anbietern benachteiligt. Was rechtfertigt es, diese Benachteiligung der Anwaltschaft aufrecht zu erhalten?

Unser Modell für die Prozessfinanzierung hat zwei Vorteile: Wir ermöglichen es Anwältinnen und Anwälten im außergerichtlichen Verfahren, wo die meisten Fälle abgewickelt werden, nun ebenfalls den Verbraucherinnen und Verbrauchern interessante Beratungsmodelle anzubieten. Zum anderen bleiben die anwaltlichen "core values" gewahrt: Da im Gerichtsverfahren das finanzielle Risiko steigt, halten wir eine finanzielle Interessentrennung durch das Verbot der Prozessfinanzierung zwischen der Rechtsanwaltschaft und der Mandantschaft hier für den richtigen Weg. Durch das Gesetz zur Reform des Rechtsdienstleistungsmarkt stärken wir zum einen Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen, da diese von interessanten Beratungsangeboten der Rechtsanwaltschaft zur Durchsetzung von Forderungen profitieren werden. Zum anderen schaffen wir Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft, die nun deutlich flexiblere Vergütungsmodelle anbieten kann.


Teil II und III:

Auf die weiteren Fragen ist die SPD in Ihrem Statement nicht eingegangen.